Konditionen anwaltliches Inkasso / Forderungseinzug

Das anwaltliche Inkasso ist in den meisten Fällen für Sie kostenlos

Das anwaltliche Inkasso ist in den meisten Fällen für Sie kostenlos. Grundsätzlich müssen alle angefallenen Gebühren von Schuldner beglichen werden, sobald sich der Schuldner im Zahlungsverzug befindet. Das heißt, wenn Ihr Schuldner vollständig zahlt, entstehen Ihnen keine Kosten.

Für das erste anwaltlichen Mahnschreiben an Ihren Schuldner berechne ich unabhängig von der Forderungshöhe 19,90 €. (Dies gilt jedoch nur, wenn der Schuldner die Hauptforderung vollständig nicht leistet.  Sofern die gesamte oder anteilige Hauptforderung eingetrieben werden kann, fallen Gebühren an, welche sich nach dem Gegenstandswert richten. Diese sind im Falle der Uneintreibbarkeit beim Schuldner von Ihnen zu tragen.) Für jede Melderegisterauskunft berechne ich pauschal 15,00 €.

Die Gebühren für das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung berechnen sich nach den gesetzlichen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren und orientieren sich am Gegenstandswert. Die Gebühren eines streitigen Verfahrens berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt. Für die Stellung eins Strafantrags berechne ich pauschal 90 €.